Wirksame Marketing mit Datenschutz-Vorschriften umsetzten

Für viele im Marketing bereiten die Datenschutz-Anforderungen Kopfschmerzen, denn wer die Vorschriften der DSGVO nicht kennt oder sie auf die leichte Schulter nimmt, riskiert empfindliche Strafen. Nicht selten überraschen Abmahnungen bei Marketing-Kampagnen oder für Customer-Relationship-Management (CRM).

Kunden wollen zwar möglichst individuell betreut werden, sie erwarten aber einen vertrauenswürdigen und datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten. Siehe hierzu auch unseren Blog Künstliche Intelligenz und der Datenschutz.

Dieser Blog richtet sich an Online-Händler und Marketingverantwortliche, die wissen wollen, was geht und was riskant ist.

Die meisten Regelverstöße werden bei den Kontaktformularen auf den Webseiten und im Bereich CRM- Systemen gemacht.

Ähnlich wie im Vertrieb sind die häufigsten relevanten Gesetze das Wettbewerbsrecht (UWG), das Urheberrecht und natürlich die DSGVO. Seit 1. Dezember 2021 gibt es zusätzlich Änderungen im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Siehe hier auch den Tulos Blog „Datenschutz im Vertrieb richtig angewendet“.

Grundsätzlich ist die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten ohne vereinbarten Zweck verboten, 39 BDSG und DSGVO. Hinzu kommt die Pflicht zur Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.

CRM und das Kontaktformular auf den Webseiten dienen aber sehr oft eher dem Anbieter und nicht dem Kunden. Denn der Anbieter möchte Informationen zum Kunden sammeln und aufbereiten. Zweck ist hierbei, die Bedürfnisse des Kunden zu ermitteln, um ihn erfolgreicher anzusprechen oder zu bedienen. Von Datenminimierung kann keine Rede sein. Den Kunden nach dessen Bedürfnissen besser zu bedienen, mag ein edler Zweck sein, die Datenschutzbehörden sehen dies aber oft anders. Amtliche Datenschützer sehen meistens das Interesse des Kunden weniger berücksichtigt als jenes der Anbieter.

Typisches Beispiel: Online-Shops.

Online-Shops verlangen nicht selten die Registrierung eines Käufers für einen Warenkauf. Das ist verboten. Denn nach dem Kauf, der Bezahlung und der Lieferung ist der Geschäftszweck erloschen. Die Daten des Kunden, die für den Kauf nötig waren, z.B. Name, Adresse und Bezahlfunktion, werden nach dem Kauf nicht mehr benötigt. Sie müssen gelöscht werden. Eine Registrierung ist also wegen der Datenminimierung und wegen mangelnden Zwecks nicht erlaubt.

Der Online-Shop muss so gestaltet werden, dass der Warenkauf auch ohne Registrierung möglich ist. Dieser typische Fehler wird gerne von der „Abmahn-Liga“ moniert, weil er leicht zu entdecken ist.

Also, liebe Online-Händler, bitte den Online-Shop gleich richtig erstellen, um unnötige Strafen zu vermeiden. Konkrete Hilfe finden Sie in der Tulos Checkliste für Online-Shops.

Die Lösung für die Kommunikation mit dem Kunden wäre, beim Kaufprozess eine Einwilligung zur Datenverarbeitung und Speicherung einzuholen. Wenn diese Einwilligung freiwillig ist, also auch ohne diese der Kauf zustande kommen kann, kann man Kundendaten für CRM sammeln.

Aber Achtung! Dem Kunden muss bei der Einwilligung klar gemacht werden, welche seiner Daten verarbeitet und gespeichert werden und wie dies geschieht.

Komplizierte und lange Einwilligungs-Texte nerven, sie werden von Verbrauchern auch selten gelesen. Im Falle einer Abmahnung kann es passieren, dass Verbraucherschützer die Einwilligung für nicht gültig erachten, weil sie für die Zielgruppe zu kompliziert und unverständlich ist.

Tulos Experten wissen nicht nur, was erlaubt ist und was nicht. Wir können auch kundenfreundliche Texte formulieren, die der DSGVO entsprechen.

Für Online-Händler finden Sie auch wertvolle Informationen im Tulos-Blog „DSGVO für Online Shops im Jahr 2022“.

Marketingverantwortliche und Marketingagenturen müssen aufpassen.

Denn hier werden mit Hilfe von CRM-Systemen systematisch personenbezogene Daten gesammelt, aufbereitet und gespeichert. Dies ist, aus oben genannten Gründen, nicht erlaubt.

Viele CRM Systeme speichern die Daten auf Cloud-Systeme, deren Server außerhalb der EU stehen. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, wenn die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen beachtet und umgesetzt werden.

Wenn die Aufbereitung mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) geschieht, gelten weitere Regeln, siehe Tulos-Blog „Künstliche Intelligenz und der Datenschutz.

Tulos Experten kennen Tools wie Salesforce, darunter Pardot und Salescloud. Auch Hubspot und Microsoft Dynamics CRM sind uns geläufig.

Mit diesen Systemen kann man Kunden aufbereiten, Personen profilieren und über „Sales-Automation“ den Vertrieb vorantreiben.

Die Regeln sind oben genannt, sie gelten für internes Marketing wie für Agenturen, welche im Auftrag arbeiten.

Agenturen

Agenturen sollten darauf achten, dass ihre Verantwortlichkeit klar von der des Auftraggebers abgegrenzt ist. Das vereinbart man im Dienstleistungs- und Auftragsdatenvereinbarungsvertrag (AVV).

Wenn man Adressen verarbeitet, die man nicht selbst eingeholt hat, also gekaufte Kontakte, muss sichergestellt sein, dass jede dieser Personen eine Einwilligung gegeben hat. Die Einwilligung muss klar darstellen, dass die Art, wie mit den Daten umgegangen wird, dem Betroffenen bekannt ist.

Im Tulos-Blog „Datenschutz im Vertrieb richtig angewendet“ finden Sie ein typisches Beispiel, wie ein kleiner Verstoß, für den nur 10,00€ Strafe verhängt wurde, sich schnell zu einer sehr hohen Strafe aufgeblasen hat. Dann nämlich, wenn man tausende Adressen ohne klare Einwilligung verarbeitet und sich die – auf den ersten Blick klein erscheinenden 10,00€ – zu einer sechsstelligen Summe multiplizieren.

Fazit

Datensammeln und Aufbereitung ist verboten. Hier muss man besonders auf die Gesetze achten, damit eine gut gemeinte Kampagne nicht in einer teuren juristischen Auseinandersetzung endet.

Bei jeder Marketingkampagne und der Erstellung von Webseiten lohnt es sich, einen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen. Denn der kennt die Linien zwischen legaler und illegaler Datenverarbeitung. Tulos Experten kennen sich zudem auch mit den technischen Systemen aus und können bei der Umsetzung fachlich zur Seite stehen.

Tulos Datenschutz-Pakete, auf die Sie sich verlassen können, Erstgespräch kostenlos