Externer Datenschutzbeauftragter für Krefeld

Datenschutz muss heute mehr leisten als nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Kunden und Mitarbeitende erwarten einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten – und Unternehmen brauchen Lösungen, die einfach, sicher und alltagstauglich sind.

Als externer Datenschutzbeauftragter für Krefeld unterstützen wir Sie dabei, Datenschutz klar, verständlich und effizient umzusetzen. Mit persönlicher Betreuung, regionaler Nähe und viel Praxiserfahrung sorgen wir für Rechtssicherheit, minimieren Risiken und entlasten Ihr Unternehmen – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Roderich Pilars de Pilar, Gründer von Tulos, erklärt im Video die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

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In welchen Fällen ist ein (externer) Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen in Krefeld Pflicht?

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Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist nicht für jedes Unternehmen verpflichtend. In bestimmten Fällen schreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jedoch klar vor, dass ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Die wichtigsten Fälle sind:

Sobald in einem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeitende regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (§ 38 BDSG).
Dazu zählen z. B. Tätigkeiten wie:

  • Kunden- und Lieferantenverwaltung

  • Buchhaltung und Lohnabrechnung

  • Personalverwaltung

  • Vertrieb, Marketing oder Kundenservice

Entscheidend ist nicht die Vollzeitstelle, sondern ob die Mitarbeitenden regelmäßig mit Daten arbeiten – auch Teilzeitkräfte zählen mit.

Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens in der systematischen Überwachung von Personen liegt (Art. 37 DSGVO).
Beispiele:

  • Videoüberwachung

  • Tracking von Nutzerverhalten (z. B. Online-Tracking)

  • Standortüberwachung

  • Auswertung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten zu Analysezwecken

Hier steht die Überwachung nicht nur im Hintergrund, sondern ist zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells.

Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet werden. Dazu gehören:

  • Gesundheitsdaten

  • Daten zur religiösen oder politischen Überzeugung

  • Gewerkschaftszugehörigkeit

  • biometrische oder genetische Daten

Typische Beispiele sind Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Labore oder auch Unternehmen mit umfassender Gesundheitsvorsorge für Mitarbeitende.

Wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellt und deshalb eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) notwendig ist, muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Das betrifft z. B.:

  • neue IT-Systeme mit umfangreicher Datenerfassung

  • automatisierte Entscheidungsfindung

  • innovative Technologien mit personenbezogenen Daten

Öffentliche Stellen sind grundsätzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden oder Art der Datenverarbeitung.

Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!

Beispiele für Unternehmen in Krefeld, die einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen

Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für das Gesundheitswesen.
Gesundheitswesen

Im Gesundheitsbereich werden regelmäßig sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Daher ist hier fast immer ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

  • Arztpraxen (Hausärzte, Fachärzte)
  • Zahnarztpraxen
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen
  • Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
  • Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren
  • Labore und Diagnostikzentren
  • Apotheken
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für IT & Softwareunternehmen.
IT, Software & digitale Services

Hier stehen häufig umfangreiche Datenverarbeitung, Tracking oder Nutzeranalysen im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit.

  • Softwareentwickler
  • IT-Systemhäuser
  • Cloud- und Hosting-Anbieter
  • App-Entwickler
  • SaaS-Unternehmen
  • Webagenturen mit Tracking- oder Analyseleistungen
  • Anbieter von CRM- oder ERP-Systemen
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Handel & E-Commerce.
Handel & E-Commerce

Im Handel werden regelmäßig Kunden-, Zahlungs- und Bestelldaten verarbeitet, oft auch automatisiert und in größerem Umfang.

  • Online-Shops
  • Versandhändler
  • Marktplatzbetreiber
  • Filialunternehmen mit Kundenkarten
  • Groß- und Einzelhändler mit Kundendatenbanken
  • Abo- und Bonusprogramme
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Agenturen und Medien.
Marketing, Medien & Werbung

Diese Branche arbeitet intensiv mit personenbezogenen Daten, Profiling und Tracking.

  • Marketingagenturen
  • Werbeagenturen
  • Social-Media-Agenturen
  • Marktforschungsunternehmen
  • Newsletter- und Lead-Generierungsdienste
  • Callcenter
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für HR-Unternehmen.
Personal, Recruiting & Zeitarbeit

Hier werden besonders viele Mitarbeiter- und Bewerberdaten verarbeitet.

  • Personalvermittler
  • Zeitarbeitsfirmen
  • Headhunter
  • HR-Dienstleister
  • Unternehmen mit großen Personalabteilungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungsbüros
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Banken.
Finanz- & Versicherungswesen

Finanzdaten zählen zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.

  • Versicherungsagenturen
  • Versicherungsmakler
  • Finanzberater
  • Banken und Kreditinstitute
  • Inkassounternehmen
  • Factoring-Dienstleister
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Schulen.
Bildung & Betreuung

Auch hier werden regelmäßig personenbezogene Daten von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden verarbeitet.

  • Schulen und Bildungsträger
  • Kindergärten und Kitas
  • Nachhilfeinstitute
  • Online-Lernplattformen
  • Akademien und Schulungsanbieter
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Überwachungsdienste.
Sicherheits- & Überwachung

Durch Videoüberwachung oder Zugangskontrollen besteht häufig eine Pflicht.

  • Sicherheitsdienste
  • Wachschutzunternehmen
  • Betreiber von Videoüberwachungssystemen
  • Facility-Management-Unternehmen mit Zutrittskontrollen
Ein externer Datenschuzubeauftragter ist Pflicht für Behörden.
Öffentliche Behörden & Stellen

Für öffentliche Stellen ist ein Datenschutzbeauftragter grundsätzlich verpflichtend – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden oder der Art der Datenverarbeitung.

  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  • Kreis- und Landesbehörden
  • Bürgerämter, Ordnungsämter, Sozialämter
  • Jobcenter und Arbeitsagenturen
  • Finanzämter
  • Schulen, Hochschulen und Universitäten in öffentlicher Trägerschaft
  • Öffentliche Krankenhäuser
  • Zweckverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Welche Strafen drohen Ihrem Unternehmen in Krefeld bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Unternehmen in Krefeld müssen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Besonders strenge Strafen drohen, wenn sensible Daten wie Gesundheitsinformationen unrechtmäßig verarbeitet werden oder Betroffenenrechte nicht beachtet werden. Neben finanziellen Sanktionen kann die Aufsichtsbehörde auch anordnen, bestimmte Datenverarbeitungen zu stoppen oder Prozesse anzupassen.

Zudem können betroffene Personen Schadensersatz verlangen, und das Ansehen des Unternehmens kann durch negative Presse und Vertrauensverlust stark leiden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen in Krefeld unterschätzen oft, wie umfassend die DSGVO gilt und welche Risiken bei Nichteinhaltung bestehen. Um Bußgelder und weitere Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, Datenschutzvorgaben konsequent umzusetzen und idealerweise einen kompetenten Datenschutzbeauftragten einzusetzen.

Externer Datenschutzbeauftragter für Krefeld

Roderich Pilars de Pilar, Datenschutzexperte & Gründer von Tulos, berät Sie gern persönlich. 

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Krefeld?

Unabhängige Expertise

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt spezialisiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung mit. Er ist unabhängig und kann dadurch objektiv beraten, ohne Interessenkonflikte. So profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen in Krefeld.

Rechtssicherheit und Entlastung

Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO zuverlässig einhält. Er übernimmt die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und entlastet Ihre Mitarbeiter von komplexen Datenschutzaufgaben. Dadurch minimieren Sie Risiken und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Kosteneffizienz

Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten ist oft günstiger als die Einstellung eines Vollzeit-Mitarbeiters. Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen und sparen Kosten für Schulungen und Weiterbildungen. So bleibt Ihr Datenschutz budgetfreundlich und flexibel.

Flexibilität und Skalierbarkeit

Ein externer Datenschutzbeauftragter passt seinen Einsatz genau an den Bedarf Ihres Unternehmens an. Ob bei Wachstum, saisonalen Schwankungen oder neuen Projekten – Sie erhalten genau die Unterstützung, die Sie brauchen. So bleiben Sie jederzeit flexibel und handlungsfähig.

Aktualität und Fortbildung

Externe Datenschutzbeauftragte sind stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze und technischen Entwicklungen. Sie investieren regelmäßig in Fortbildungen und Schulungen, um Veränderungen schnell umzusetzen. Dadurch profitieren Sie von aktuellem Know-how ohne eigenen Aufwand.

Neutralität und Vertrauensschutz

Als externe Fachkraft agiert der Datenschutzbeauftragte unabhängig von internen Unternehmensprozessen und Hierarchien. Das schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kunden und Behörden. Diese Neutralität hilft, Konflikte zu vermeiden und Datenschutzthemen offen anzusprechen.

Sie möchten Datenschutz in Ihrem Unternehmen endlich verständlich, effizient und rechtssicher umsetzen?

Dann lassen Sie uns sprechen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit Fachwissen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen – persönlich vor Ort in Duisburg in Ihrem Unternehmen oder digital in ganz Deutschland.

Was bietet ein Tulos Datenschutzexperte für Ihr Unternehmen in Krefeld?

Beratung zur Datenschutz-Compliance

Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Ihr Unternehmen dabei, alle Anforderungen der DSGVO und des BDSG zu erfüllen. Er analysiert Ihre Prozesse und zeigt, wo Anpassungen notwendig sind. So sorgen Sie für Rechtssicherheit und vermeiden Bußgelder.

Erstellung und Pflege von Datenschutzdokumentationen

Dazu gehören Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzkonzepte und Richtlinien. Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass diese Dokumente aktuell und vollständig sind. So erfüllen Sie die Nachweispflichten gegenüber Behörden.

Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben

Der Datenschutzbeauftragte überprüft regelmäßig, ob die datenschutzrechtlichen Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden. Er führt Audits durch und weist auf Schwachstellen hin. So wird Datenschutz im Alltag gelebt und bleibt wirksam.

Ansprechpartner für Behörden und Betroffene

Bei Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden übernimmt der externe DSB die Kommunikation und unterstützt bei der Beantwortung von Anfragen. Er ist auch Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden, die Auskunft oder Unterstützung zum Datenschutz benötigen. Dadurch werden Abläufe klar und professionell gestaltet.

Begleitung bei Datenschutzverletzungen

Kommt es zu einem Vorfall, hilft der externe Datenschutzbeauftragte bei der Bewertung des Schadens und der schnellen Reaktion. Er unterstützt bei der Meldung an die Behörden und bei der Information der Betroffenen. So minimieren Sie rechtliche Risiken und Reputationsschäden.

Unterstützung bei der Vertragsgestaltung

Der externe DSB prüft und gestaltet Verträge mit Auftragsverarbeitern und anderen Partnern. Er sorgt dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen vertraglich festgehalten werden. Das schützt Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Krefeld? 

Bereits für 25 Euro im Monat bieten wir kleinen Unternehmen und Start-ups in Krefeld ein kompaktes Einstiegspaket an. Darin enthalten ist die offizielle Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter, laufende Beratung sowie die Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden. So gewährleisten Sie, dass Ihr Datenschutz professionell und zuverlässig betreut wird – ohne große Anfangsinvestitionen.

Für Unternehmen mittlerer Größe oder mit komplexeren Anforderungen erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot. Die Preise richten sich nach der Mitarbeiterzahl, der Branche und dem Umfang der gewünschten Leistungen wie Schulungen, Audits oder Datenschutz-Folgenabschätzungen. Dabei legen wir großen Wert auf eine transparente und faire Preisgestaltung.

Ab
25,- €
monatlich

Enthaltene Leistungen im Basishonorar

  • Offizielle Bestellung und Vertretung Ihres Datenschutzbeauftragten gegenüber Behörden

  • Kurzfristige telefonische Beratung (ca. zwei Gespräche à 10 Minuten pro Jahr)

  • Zugriff auf bewährte DSGVO-Vorlagen, Muster und Checklisten

  • Regelmäßige Informationen zu aktuellen Datenschutzregelungen und Rechtsprechungen

Kleine Unternehmen ab 25 € pro Monat
Kanzleien (Anwälte, Steuerberater, Notare) ab 90 € pro Monat
Medizinische Einrichtungen (Ärzte, Apotheken) ab 90 € pro Monat
Staatliche Einrichtungen ab 100 € pro Monat
Internationale Konzerne ab 200 € pro Monat

Was unsere Kunden sagen

„Roderich Pilars de Pilar ist bei Corporate Momentum GmbH Datenschutzbeauftragter. Er erklärte unseren Mitarbeitern in einfachen Worten, worauf es bei Datensicherheit ankommt. Tulos hat unser Unternehmen nach Schwachstellen untersucht und die noch erforderlichen Maßnahmen für uns erledigt. Das ging ganz schnell und pragmatisch.“

Corporate Momentum

„Wir lassen alle Homepages unserer (Neu-)Kunden erst einmal durch die Tulos prüfen. Nichts wäre schlimmer als ein Ausfall der Seiten und Shops – da hilft dann auch das beste Onlinemarketing kaum noch.“

Wolfram Strachwitz
FaceGuard

„Die DSGVO ist für mein Unternehmen wichtig, macht aber viel Arbeit. Roderich Pilar, von Tulos hat uns in einfachen Worten gezeigt, worauf es ankommt und alles Nötige für den Datenschutz bei de Booij Immobilien erledigt. Das ging ganz einfach und flott. VIELEN DANK FÜR DIE SEHR GUTE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG!“

de booij immobilien logo

Hendrik de Booij
DeBooij Immobilien

„Zuverlässiges, kompetentes und leistungsstarkes Unternehmen, dem wir als Onlineshop Betreiber vertrauen, Tulos Datenschutz und dessen Massnahmen ist auch für kleinere Firmen eine echte Empfehlung.“

Madeleine Treuleben
Ellabee

Noch mehr Kunden, die uns vertrauen

Woran erkennen Sie einen guten externen Datenschutzbeauftragten in Krefeld?

  • Fachliche Kompetenz: Fundierte Kenntnisse der DSGVO und Datenschutzgesetze sowie Erfahrung in relevanten Branchen.

  • Regionale Erfahrung: Vertrautheit mit den Besonderheiten und Anforderungen in Krefeld und NRW.

  • Transparente Arbeitsweise: Klare Kommunikation zu Leistungen, Preisen und Vorgehensweisen ohne versteckte Kosten.

  • Individuelle Beratung: Keine Standardlösungen, sondern maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihr Unternehmen.

  • Unterstützung bei der Umsetzung: Praktische Hilfestellungen, klare Handlungsempfehlungen und Begleitung bei Audits und Prüfungen.

  • Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Trainings für Mitarbeiter zur Stärkung des Datenschutzbewusstseins.

  • Schnelle Erreichbarkeit: Zuverlässiger Ansprechpartner, der auf Fragen und Probleme zeitnah reagiert.

  • Aktuelle Information: Laufende Updates zu gesetzlichen Änderungen und Datenschutzbestimmungen.

  • Referenzen und Zertifikate: Nachweise über Qualifikation und erfolgreich betreute Projekte oder Unternehmen.

Wer darf in einem Unternehmen überhaupt Datenschutzbeauftragter sein?

In einem Unternehmen darf grundsätzlich jede Person Datenschutzbeauftragter sein, sofern sie über die nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügt. Das bedeutet, der Datenschutzbeauftragte muss die Datenschutzgesetze (insbesondere die DSGVO) gut kennen und in der Lage sein, das Unternehmen bei der Einhaltung dieser Vorschriften kompetent zu beraten und zu unterstützen.

Er darf dabei weder Weisungen in seiner Tätigkeit erhalten noch in Interessenkonflikte geraten, zum Beispiel durch Leitungstätigkeiten im Bereich der Datenverarbeitung.

Zudem muss die Bestellung schriftlich erfolgen, und der Datenschutzbeauftragte sollte unabhängig arbeiten können, um seine Kontroll- und Beratungsaufgaben objektiv wahrzunehmen. In kleinen Unternehmen wird oft ein interner Mitarbeiter mit entsprechender Weiterbildung benannt, während bei komplexeren Strukturen oder fehlender interner Kapazität häufig ein externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird.

Kurz gesagt: Wichtig sind Fachkunde, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und eine formelle Bestellung – die Person selbst kann intern oder extern sein.

Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!