Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn z. B. mindestens 20 Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Auch bestimmte Tätigkeiten wie Videoüberwachung oder Profiling können die Pflicht auslösen. Wir prüfen für Sie, ob eine Benennungspflicht besteht – kostenlos und unverbindlich.