Kümmern Sie sich ums Geschäft.
Wir kümmern uns um Ihre sichere Datenverarbeitung.
Tulos, das sind Experten für Informationssicherheit und Datenschutz.
Ihr
Datenschutzbeauftragter aus Köln.
Mehr Kundenvertrauen durch Tulos Secured Siegel
Wirksamer Schutz vor teuren Datenschutz-Abmahnungen
Mehr Sicherheit in den digitalen Wertschöpfungsketten
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Werden Sie auch ein zufriedener Kunde
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Auf uns können Sie vertrauen
Worum geht es eigentlich?
Wir sorgen für eine transparente Datenverarbeitung. Ergebnis, mehr Sicherheit und weniger Aufwand im Betrieb.
Wir kennen die Ursachen und haben praxistaugliche Lösungen für Sie entwickelt!
Roderich Pilars de Pilar, Gründer Tulos Consulting GmbH
Unsere Lösungen
Tulos, das sind zertifizierte Lead Auditoren. Ihr
Datenschutzbeauftragter aus Köln.
Wir kennen die Risiken und schützen unsere Kunden vor DSGVO Strafen und unnötigem Aufwand durch Fehler in der Datenverarbeitung.
Lösungen für Datenschutz
Lösungen für Informationssicherheit
Lassen Sie sich von einem unserer
Datenschutzbeauftragten aus Köln
beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!
Über Tulos
Wer wir sind und was wir tun
Tulos heißt Ergebnis. Unser Anspruch ist es für alle Leistungen messbare Ergebnisse zu liefern. Tulos Consulting, das sind Experten für Informationssicherheit und Datenschutz. Wir sind Ihr erfahrener
Datenschutzbeauftragter aus Köln.
Unsere Projektleiter haben langjährige Erfahrung im IT-Betrieb und sind auch zertifizierte Datenschutzbeauftragte oder Lead Auditoren für Informationssicherheit. Unsere IT-Experten sind Software-Entwickler oder Systemarchitekten.
Wir begleiten Unternehmen und staatliche Organisationen bei der Implementierung erforderlicher Maßnahmen für Datenschutz und Informations-Sicherheit nach DSGVO und ISO 27001.
Gemeinsam mit Kunden werden in Audits die tatsächlichen Sachverhalte und deren Risiken ermittelt. Danach werden notwendige Anpassungen in den betrieblichen Abläufen und der technischen Infrastruktur verständlich beschrieben und nach abgestimmten Prioritäten umgesetzt.
Unser Ziel ist es sowohl kleine Unternehmen als auch internationale Konzerne so in allen Belangen des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu begleiten, dass praxistaugliche Methoden zu effizienten und rechtssichern Ergebnissen führen.
Gender-Hinweis
Chancengleichheit ist selbstverständlich – unabhängig von Herkunft, sexueller Identität, Geschlecht, Alter und Religion.
Für Tulos Consulting gehören Inklusion, Vielfalt und Toleranz zu den zentralen Werten des Unternehmens. Personenbezeichnungen in Web und Print gelten gleichermaßen für alle Geschlechter, es sei denn, dies ist explizit anderweitig definiert.
Tulos Consulting ist ein IHK Ausbildungsbetrieb.
Tulos ist für IT-Sicherheit und Datenschutz in der Handwerkskammer NRW gelistet.
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und technische Umsetzung aus einer Hand
20 Jahre internationale Projekterfahrung
Tulos Leistungen werden vom Staat gefördert
Tulos – Ihr erfahrener Datenschutzbeauftrager aus Köln
Was unsere Kunden sagen
„Roderich Pilars de Pilar ist bei Corporate Momentum GmbH Datenschutzbeauftragter. Er erklärte unseren Mitarbeitern in einfachen Worten, worauf es bei Datensicherheit ankommt. Tulos hat unser Unternehmen nach Schwachstellen untersucht und die noch erforderlichen Maßnahmen für uns erledigt. Das ging ganz schnell und pragmatisch.“
Corporate Momentum
„Wir lassen alle Homepages unserer (Neu-)Kunden erst einmal durch die Tulos prüfen. Nichts wäre schlimmer als ein Ausfall der Seiten und Shops – da hilft dann auch das beste Onlinemarketing kaum noch.“
Wolfram Strachwitz
FaceGuard
„Die DSGVO ist für mein Unternehmen wichtig, macht aber viel Arbeit. Roderich Pilar, von Tulos hat uns in einfachen Worten gezeigt, worauf es ankommt und alles Nötige für den Datenschutz bei de Booij Immobilien erledigt. Das ging ganz einfach und flott. VIELEN DANK FÜR DIE SEHR GUTE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG!“
Hendrik de Booij
DeBooij Immobilien
„Zuverlässiges, kompetentes und leistungsstarkes Unternehmen, dem wir als Onlineshop Betreiber vertrauen, Tulos Datenschutz und dessen Massnahmen ist auch für kleinere Firmen eine echte Empfehlung.“
Madeleine Treuleben
Ellabee
Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!
Verfasst von Ihrem erfahrenen Datenschutzbeauftragen aus Köln
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Antworten zum Datenschutzbeauftragten (m/w/d)
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15. Juni 2023
Meldestelle gemäß HinSchG im Unternehmen einrichten
Meldestelle gemäß HinSchG im Unternehmen einrichten Das neue HinSchG gilt jetzt für alle Unternehmen, [...]
9 typische Ursachen für Schwachstellen in Unternehmen,
die schon jeder erlebt hat
Gefährliche Bequemlichkeit
Vernachlässigte Datenverarbeitung lockt nicht nur Cyberkriminelle, sie verleitet auch zu unsachgemäßem Umgang mit wertvollen Unternehmens-Daten. Beides führt zu kostspieligem Mehraufwand.
Webseiten mit DSGVO- & Sicherheits-Mängeln
Insbesondere für Online-Shops: Mängel sind unverzeihlich. Webseiten müssen schlicht zuverlässig funktionieren!
Mangelnder Durchblick in der Datenverarbeitung
Dabei stellt die zunehmende Flut an Daten ein wachsendes Risiko dar, wenn man diese nicht in den Griff bekommt.
Mangelnde Sensibilität gegenüber Gefahren
Mangelnde Datenschutz-Wahrnehmung der Mitarbeiter ist am weitesten verbreitet.
Mangelnde Nachweise im Rechtstreit
Bei der DSGVO muß eine beschuldigte Organisation häufig ihre Unschuld nachweisen.
Fehlendes Risiko-Management
Vorhersehbare Schäden vermeiden. Klingt selbstverständlich, wird aber oft zu wenig beachtet.
Mangelnder Standard in der Datenverarbeitung
Führt zu unnötigem Aufwand und kostspieligen Überraschungen durch Cyber-Schäden.
Fehler bei der Digitalisierung
Mitarbeiter werden nicht eingebunden, IT-Systeme nicht verstanden.
Ineffiziente IT-Systeme
Führen zu genervten Nutzern und auch zu unsicherer Datenverarbeitung.
Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!
Ihr Datenschutzbeauftrager aus Köln beantwortet Ihre Fragen
FAQ zu Datenschutz und Daten-Sicherheit
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies gilt insbesondere für Branchen wie Arztpraxen und Anwaltskanzleien, die vertrauliche Informationen handhaben. Datenschutzbeauftragte müssen die Abläufe und Technologien der Organisation verstehen.
Wozu benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?
Datenschutz ist heute wichtiger denn je, um rechtliche Sanktionen, Bußgelder und Reputationsschäden zu verhindern. Die Digitalisierung erhöht das Risiko von Missbrauch und Datenpannen. Erfahrene Datenschutzbeauftragte unterstützen bei der Vermeidung von Datenschutzverletzungen.
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
– Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen zur Risikominimierung.
– Beratung und Schulung der Mitarbeiter*Innen für sichere Datenverarbeitung.
– Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen für mehr Sicherheit.
– Erstellung klarer Datenschutzdokumentationen zur Einhaltung von Richtlinien.
– Regelmäßige Datenschutzprüfungen und -überwachung zur Früherkennung von Verletzungen.
– Schnelles Handeln im Falle einer Datenschutzverletzung zur Schadensbegrenzung.
– Ansprechpartner für Datenschutzanfragen zur Kundenzufriedenheit.
– Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zur Risikoreduzierung.
– Proaktive Risikobewertung und -management.
– Effiziente Verwaltung von Datenschutzanfragen zur Kundenzufriedenheit.
Insgesamt ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entscheidend, um Datenschutzverletzungen zu verhindern und die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Datenschutz ist ein essenzieller Aspekt des modernen Geschäftslebens, der ernst genommen werden sollte.
Installation von Windows 11 für Angestellte, Schritt für Schritt:
Schritt 1:
Auswahl einer geeigneten Version von Windows 11.
Windows 11 kommt, wie sein Vorgänger, in mehrere Versionen.
- Windows 11 Home: Die Basisversion von Windows 11 sie ist für Privatpersonen gedacht, Windows verlangt zahlreiche Einwilligung zur Datenübertragung.
Privatpersonen können selbstverständlich wirksame Einwilligungen zur Datenübertragung geben. Das müssen Sie auch bei der Home Version, weil hier keine Einstellungen vorgenommen werden können, die das Übertragen von personenbezogenen Daten auf die Server von Microsoft unterbindet. Privatnutzer bezahlen mit ihrem persönlichen Daten, wenn sie die preisgünstigere Windows 11 Home erwerben. - Windows 11 Pro: Diese Version ist für Unternehmen vorgesehen. Diese Version erlaubt das Einstellen von Übertragungen personenbezogener Daten. Zusätzlich kann man Remotedesktopverbindungen herstellen und Gruppenrichtlinien zu verwalten.
- Windows 11 Enterprise: Eine erweiterte Version von Windows 11 Pro mit weiteren Sicherheitsfunktionen und erweiterten Geräteverwaltungsfunktionen.
- Windows 11 Education: Eine Version für Bildungseinrichtungen, die Tools zur Bereitstellung von Inhalten und zur Verwaltung, z.B. von Klassenzimmern, bietet. Und selbstverständlich kann man, wie bei der „Enterprise Version“, die Übertragung von personenbezogenen Daten regeln.
Schritt 2
Einstellungen anpassen
- Am sichersten, man meldet jedes Endgerät auf die Organisation an Angestellte dürfen nur mit eingeschränkten Nutzungsrechten arbeiten.
- Deaktivieren der Option „Empfohlene Einstellungen“. Das macht man bereits bei der Installation von Windows 11.
- In den Einstellungen zu „Datenschutz“ nur die Daten zur Übertragung an Microsoft freigeben die erlaubt sind.
- Sicherstellen, dass die Option „Diagnose- und Nutzungsdaten“ auf „Basis“ oder „Nur Erforderliche Daten“ eingestellt ist.
- Deaktivieren Sie die Option „Personalisierte Werbung in mithilfe einer App Id verwenden“. Das macht man in den Einstellungen unter „Datenschutz & Sicherheit“.
- „Microsoft Edge personalisiert“ auf „Nein“ stellen.
- Unter „Hintergrund-Apps“ wählen, welche Apps im Hintergrund laufen sollen und welche nicht.
- Die Option „Erfassen von Freihandeingabe“ und „Eingabe“ deaktivieren.
- Die Option „Mein Gerät finden“ unter „Geräte suchen“ nur dann aktivieren, wenn das Gerät auf die Firma registriert ist.
Tulos Consulting aus Köln hat langjährige IT-Erfahrung in Unternehmen. Wir prüfen Ihre Datenverarbeitung nicht nur nach DSGVO Erfordernisse, sondern auch ob sie transparent und sicher ist. Hierzu arbeiten wir nach den ISO Standards.
Datenschutz zielt darauf ab, den Missbrauch von personenbezogenen Informationen zu verhindern, da solcher Missbrauch strafbar ist und daher gesetzlich geregelt wird. Fehler in der Datenverarbeitung können sowohl absichtlich als auch versehentlich geschehen. Strafbar ist es, wenn personenbezogene Daten verloren gehen oder in falsche Hände geraten.
Die Umsetzung der DSGVO in Unternehmen und Organisationen erfordert folgende Schlüsselschritte:
Schritt 1: Bewusstsein schaffen.
Zu allererst muss ein Bewusstsein im Unternehmen beschaffen sein, dass der Datenschutz wichtig ist und was man beachten muss. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter im Unternehmen über die DSGVO informiert sind und deren Bedeutung verstehen.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Datenschutzfragen und schulen Sie sie im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Schulung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie ist aber ein guter Nachweis, falls das Datenschutzbewusstsein angezweifelt wird.
Schritt 2: Datenschutzbeauftragten benennen (falls erforderlich): Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Dies hängt von der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen ab.
Schritt 3: Dokumentation von Abläufen und die hierfür genutzte Technik
Es ist essenziell, einen klaren Überblick über vorhandene Informationen, ihre Speicherorte und den Zugriff darauf zu haben. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie personenbezogene Daten ordnungsgemäß verarbeiten. Hierzu werden alle relevanten Prozesse in Verfahrensverzeichnissen gemäß der DSGVO dokumentiert.
Nachdem die Abläufe und Verfahren erfasst sind, werden die damit verbundenen und genutzten Technologien ermittelt und dokumentiert. Heutzutage erfolgen die meisten Prozesse unter Einsatz von Informationstechnologie. Auch physische Speicherorte wie Schränke für die Speicherung von Informationen in Aktenordnern fallen darunter. Diese Dokumentation wird als „technische organisatorische Maßnahmen“ (TOM) im Datenschutz bezeichnet.
Zusätzlicher Gewinn ist ein besseres Verständnis der Organisation und ihre Abläufe und Identifikation für potenzielle Verbesserungen.
Schritt 4: Bewertung des Schutzbedarfs
Es ist wichtig zu bestimmen, wie vertraulich und schützenswert die Informationen sind. Die Kriterien für Datenschutz sind einfach: Je größer der potenzielle Schaden für eine Person ist, wenn ihre Informationen missbraucht werden, desto umfassender müssen sie geschützt werden. In den meisten Fällen ist die Einholung der Zustimmung betroffener Personen zur Datenverarbeitung und -weitergabe erforderlich.
Schritt 5: Schutz der Informationen
Der nächste Schritt besteht darin, die Informationen zu schützen. Dies umfasst auch die Kenntnis darüber, wer Zugriff auf diese Informationen hat, sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs. Dies kann physische Sicherheitsmaßnahmen wie das Verschließen von Schränken oder IT-bezogene Maßnahmen wie Passwörter umfassen. Die Schutzmaßnahmen sollten je nach Sensibilität der Informationen angepasst werden.
Datenschutz durch Technik und Datenschutzstandards: Implementieren Sie technische Maßnahmen und Datenschutzstandards, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Schritt 6: Rechtsgrundlagen ermitteln: Stellen Sie sicher, dass Sie eine legale Grundlage (Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung usw.) für die Verarbeitung personenbezogener Daten haben.
Schritt 7: Datenschutzrichtlinien und -verfahren entwickeln: Erstellen Sie Datenschutzrichtlinien und Verfahren, die die Einhaltung der DSGVO sicherstellen. Dies umfasst die Festlegung von Datenschutzprinzipien, Rechten der betroffenen Personen und Sicherheitsmaßnahmen.
Schritt 8: Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn Sie hochriskante Datenverarbeitungstätigkeiten durchführen, sollten Sie Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen.
Schritt 9: Meldung von Datenschutzverletzungen**: Richten Sie Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Datenschutzverletzungen ein.
Schritt 10: Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern: Wenn Sie Dienstleister für die Datenverarbeitung beauftragen, stellen Sie sicher, dass sie die DSGVO ebenfalls einhalten.
Schritt 11: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Die Kosten und der Aufwand variieren je nach Unternehmensgröße und der Menge der verarbeiteten Informationen. Tulos Consulting aus Köln verfügt über umfangreiche Erfahrung und Tools, um die Anforderungen zügig umzusetzen. Für kleinen Organisationen konnten wir innerhalb von 2-3 Tagen die wesentlichen Maßnahmen erledigen.
Mit dem kürzlich verabschiedeten Whistleblower-Gesetz (HinSchG) hat der Datenschutz eine neue Dimension erreicht. Tulos Consulting aus Köln erklärt, was das für Unternehmen bedeutet und was man jetzt machen muss.
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle einrichten. Die Einrichtung einer internen Meldestelle muss für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern bis zum 2. Dezember 2023 erfolgen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind zur Einrichtung einer Meldestelle ab dem 2. Juli 2023 verpflichtet.
Eine unparteiische Kontaktperson muss erreichbar sein
Um sicherzustellen, dass eingehende Hinweise fair und neutral behandelt werden, müssen Unternehmen eine unparteiische Person ernennen. Diese ist für die Bearbeitung des Hinweises und die Kommunikation mit dem Hinweisgeber verantwortlich. Dadurch wird gewährleistet, dass Hinweisgeber Vertrauen in den Meldemechanismus haben und ihre Informationen in sicheren Händen wissen. Die unparteiische Person kann sowohl ein unparteiischer Beschäftigter als auch ein externer Spezialist sein.
Zeitnahe Reaktion und Feedback sind erforderlich
Innerhalb von sieben Tagen muss dem Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung gesendet werden, um ihn über den Eingang seines Hinweises zu informieren. Anschließend sind konkrete Folgemaßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen muss den Hinweis überprüfen und Nachforschungen über den gemeldeten Missstand anstellen. Schließlich ist dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten nach Meldungseingang Feedback über die ergriffenen Maßnahmen zu geben.
Dokumentation und Nachweis**
Unternehmen sind verpflichtet, alle eingegangenen Hinweise sowie die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen die erforderlichen Schritte unternommen hat und die Unternehmensintegrität ernst nimmt.
Vermeiden Sie Verstöße und Bußgelder
Das HinSchG sieht unterschiedliche Bußgelder für Verstöße vor. Wenn beispielsweise kein Meldekanal zur Verfügung gestellt wird, beträgt das Bußgeld bis zu 20.000 €. Wer versucht, eine Meldung zu verhindern, wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt. In bestimmten Konstellationen sind für das Unternehmen im schlimmsten Fall bis zu 500.000,00 € fällig.
Fazit:
Das HinSchG markiert einen bedeutenden Fortschritt im Datenschutz und der Unternehmensintegrität. Unternehmen sollten sich der neuen Anforderungen bewusst sein und angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Meldemechanismus zu implementieren. Eine offene Unternehmenskultur, in der Hinweisgeber geschützt werden und Missstände konsequent angegangen werden, ist entscheidend. Durch die Umsetzung des HinSchG können Unternehmen nicht nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch das Vertrauen ihrer Mitarbeiter und Kunden stärken.
Tulos Consulting aus Köln steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um Ihre Datenschutzanforderungen effektiv umzusetzen. Wir stellen auch neutrale Kontaktpersonen für Ihre Meldestelle. Kontaktperson ist bei Tulos Consulting aus Köln immer eine erfahrene Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter.
Die Strafen für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Marketing und Vertrieb können erheblich sein. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können sie variieren.
Die DSGVO ermöglicht es den Datenschutzbehörden, Geldbußen zu verhängen. Diese Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies gilt für schwerwiegende Verstöße gegen die Grundprinzipien der DSGVO.
Ein konkretes Beispiel für eine Strafe bei einem Verstoß im Vertrieb:
In einer Vertriebskampagne wurde die direkte Ansprache von potenziellen Kunden ohne vorherige Einwilligung durchgeführt. Ein Kunde, der ohne seine Zustimmung kontaktiert wurde, beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde. Die Behörde verhängte eine Strafe in Höhe von 10,00 Euro für diesen Verstoß.
Das Unternehmen hatte jedoch auch bei weiteren 10.000 kontaktierten potenziellen Kunden keine nachweisbare Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Infolgedessen multiplizierte die Behörde die Strafe von 10,00 Euro mit der Gesamtzahl der in der Kampagne angesprochenen Personen. Das Ergebnis war eine Gesamtstrafe von 100.000 Euro.
Für Marketingagenturen, die im Auftrag Kampagnen durchführen kann ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag zwischen Auftraggeber und Agentur, insbesondere ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), im vor Strafen schützen.
Warnungen und Rügen: In weniger schwerwiegenden Fällen können die Datenschutzbehörden auch Warnungen oder Rügen aussprechen. Dies sind formelle Mitteilungen, die auf Verstöße hinweisen und das Unternehmen auffordern, die Probleme zu beheben.
Schadensersatzforderungen: Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, können Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen erheben. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen, wenn Kunden oder Betroffene Schäden erleiden.
Reputationsschäden: Verstöße gegen die DSGVO können auch erhebliche Reputationsschäden für ein Unternehmen verursachen. Dies kann zu Kundenverlusten und einem schlechten Image führen.
Im Marketing und Vertrieb sind die wichtigsten zu beachtenden Gesetze das Wettbewerbsrecht (UWG), das Urheberrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist vor allem bei Webseiten von Bedeutung.
Tulos Consulting aus Köln hat langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb. Wir kennen die Risiken und haben gute Lösungen für eine DSGVO konforme Generierung von Neukunden.
Warum sind Drucker im Unternehmen große Risikofaktoren und wie können sie sicherer betrieben werden?
Drucker stellen in Unternehmen oft erhebliche Sicherheitsrisiken dar. Sie sind von Unternehmen oft unterschätzt. Die größten Gefahrenquellen bei Druckern sind ihre Schnittstellen, Festplatten und Software. Diese können zu ernsthaften Schwachstellen in den IT-Systemen führen.
Tulos Consulting aus Köln erklärt, wie Drucker sicherer betrieben werden können.
Um das Risiko zu reduzieren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können:
Schutz der Schnittstellen:
Die Netzwerkanschlüsse von Druckern sind oft weniger gut geschützt als die von PCs und Laptops. Hacker nutzen dies gezielt, um in das Unternehmensnetzwerk einzudringen. Es ist daher ratsam, die Sicherheit der Druckerschnittstellen zu erhöhen und regelmäßig zu überwachen. Auch Bluetooth- und USB-Schnittstellen sollten sorgfältig behandelt werden, um unerlaubten Zugriff zu verhindern.
Sicherung der Festplatten:
Die Festplatten in Druckern speichern gedruckte und gescannte Dokumente, darunter oft vertrauliche Informationen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Daten nicht in falsche Hände gelangen. Dazu können Festplatten verschlüsselt oder regelmäßig gelöscht werden.
Aktualisierung der Drucker-Software:
Die Software, die den Druckbetrieb steuert, sollte regelmäßig aktualisiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass unterschiedliche Druckermodelle und Hersteller oft eigene Software verwenden. Eine koordinierte Aktualisierung ist daher entscheidend, um Schwachstellen zu minimieren.
Wer viele Drucker betreibt, kann auch oft Kosteneinsparungen durch ein effizientes Druckermanagement erzielen.
Druckkosten können erheblich sein und einen bedeutenden Anteil der Infrastrukturbetriebskosten ausmachen.
Tulos Consulting aus Köln empfiehlt hier ein Effizientes Druckermanagement.
Siehe hierzu auch den Tulos Blog https://tulos.de/drucker-risiko-faktoren/
Um Konflikte mit dem Datenschutz im Marketing und Vertrieb zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
1. Einwilligung einholen: Stellen Sie sicher, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung der Personen haben, bevor Sie deren persönliche Daten für Marketingzwecke verwenden. Zielkunden kann man durch klare Zustimmungsoptionen auf Formularen oder Websites zu Einwilligungen motivieren.
2. Transparenz: Informieren Sie Ihre Zielkunden darüber, wie Sie ihre Daten verwenden werden. Eine Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website ist oft erforderlich, um dies zu gewährleisten.
3. Datenminimierung: Sammeln Sie nur die Daten, die Sie tatsächlich benötigen, um Ihre Marketingziele zu erreichen. Vermeiden Sie die Sammlung überflüssiger Informationen. Grundsätzlich gilt jedoch nur die Informationen Ihrer Zielkunden und Kunden zu sammeln die sie für den Zweck ein er Leistung benötigen. Werbezwecke sind in der Regel nicht anerkannt.
4. Sicherheit: Stellen Sie sicher, dass die gesammelten Daten sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Die Datensicherheit muss der Vertraulichkeit der Informationen angepasst werden.
5. Rechte der Betroffenen respektieren: Achten Sie darauf, dass Zielkunden und Kunden das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Daten einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen.
6. Löschung von Daten: Wenn Kunden ihre Einwilligung widerrufen oder es keine Geschäftsgrundlage mehr für die Datenverarbeitung gibt, löschen Sie die Daten umgehend.
7. Profiling und Automatisierung: Wenn Sie automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling verwenden, um Kundenprofile zu erstellen, stellen Sie sicher, dass dies transparent ist und den Datenschutzrichtlinien entspricht. Grundsätzlich ist die Profilierung ohne ausdrückliche Einwilligung oder ein angemessener Zweck nicht erlaubt.
8. Internationale Datenschutzbestimmungen beachten: Wenn Sie international tätig sind, beachten Sie die Datenschutzgesetze der Länder, in denen Sie tätig sind oder in die Sie Daten übertragen.
9. Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Datenschutzfragen und stellen Sie sicher, dass sie die Richtlinien und Verfahren verstehen und einhalten.
10. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Da Datenschutzgesetze sich ändern können, ist es wichtig, Ihre Praktiken regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass Sie immer den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Tulos Consulting aus Köln hat langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb. Wir kennen die Risiken und haben gute Lösungen für eine DSGVO konforme und erfolgreiche Generierung von Neukunden.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) spielt eine entscheidende Rolle im Datenschutz. Er dient dazu, die Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten klar zu definieren und im Streitfall zwischen Auftraggeber und Datenverarbeiter die Regeln festzulegen.
Der AVV ist also ein wichtiger Schutzmechanismus für Auftraggeber und Auftragnehmer. Der AVV hilft auch sicherzustellen, dass die DSGVO eingehalten wird und erinnert daran, dass alle rechtlichen Anforderungen, erfüllt sein sollen.
Für Vertriebsagenturen hilft der AVV zu erinnern, dass die Herkunft der Adressenlisten zu überprüfen sind, sowie sicherzustellen, dass alle anderen rechtlichen Anforderungen, einschließlich Einwilligungen, erfüllt sind.
Tulos Consulting aus Köln hat langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen, wir arbeiten auch mit spezialisierten Juristen zusammen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung von Meldestellen, um Missstände zu melden und Whistleblower zu schützen. Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, und erfordert die Umsetzung von klaren Meldeverfahren und den Schutz der Identität von Hinweisgebern. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Tulos Consulting aus Köln steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um Ihre Datenschutzanforderungen effektiv umzusetzen. Wir stellen auch neutrale Kontaktpersonen für Ihre Meldestelle. Kontaktperson ist bei Tulos Consulting aus Köln immer eine erfahrene Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter.
Ein interner Datenschutzbeauftragte benötigt keine Datenschutz-Zertifizierung. Es reicht wenn er oder sie die Organisation kennen und sich mit Datenschutz-Anforderungen auskennen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter darf keine leitende Funktion im Unternehmen haben, es sei den er oder sie leitet die Datenschutz oder Informationssicherheit-Abteilung. Das ist auch logisch, den der Datenschutzbeauftragter hat auch eine Konbtrollfunktion. Der Kontrolleur kontrolliert sich selten selbst objektiv.
Weil Datenschschäden sehr teuer oder lästig sein können.
Weil Betroffene, also alle Menschen ein Recht auf ihre eigenen Daten haben und es daher gesetzlich vorgeschrieben ist.
Datenschutz brauchen alle Menschen und Organisationen die ungeplanten Aufwand für ihre Daten vermeiden möchten.
Ein Datenschutzbeauftragter ist i.d.R. erforderlich, wenn mehr als 20 Personen in einer Organisation mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Es kommt aber auch darauf an, wie häufig Datenverarbeitung vorkommt und wie sensibel die Daten sind
Kanzleien für Anwälte, Steuerberater und Notare und Arztpraxen verarbeiten häufig sehr sensible Informationen. Diese müssen immer einen Datenschutzbeauftragten haben.
Staatliche Einrichtungen, Schulen, müssen ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten haben.
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