Die Strafen für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Marketing und Vertrieb können erheblich sein. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können sie variieren.

Die DSGVO ermöglicht es den Datenschutzbehörden, Geldbußen zu verhängen. Diese Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies gilt für schwerwiegende Verstöße gegen die Grundprinzipien der DSGVO.

Ein konkretes Beispiel für eine Strafe bei einem Verstoß im Vertrieb:

In einer Vertriebskampagne wurde die direkte Ansprache von potenziellen Kunden ohne vorherige Einwilligung durchgeführt. Ein Kunde, der ohne seine Zustimmung kontaktiert wurde, beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde. Die Behörde verhängte eine Strafe in Höhe von 10,00 Euro für diesen Verstoß.

Das Unternehmen hatte jedoch auch bei weiteren 10.000 kontaktierten potenziellen Kunden keine nachweisbare Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Infolgedessen multiplizierte die Behörde die Strafe von 10,00 Euro mit der Gesamtzahl der in der Kampagne angesprochenen Personen. Das Ergebnis war eine Gesamtstrafe von 100.000 Euro.

Für Marketingagenturen, die im Auftrag Kampagnen durchführen kann ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag zwischen Auftraggeber und Agentur, insbesondere ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), im vor Strafen schützen.

Warnungen und Rügen: In weniger schwerwiegenden Fällen können die Datenschutzbehörden auch Warnungen oder Rügen aussprechen. Dies sind formelle Mitteilungen, die auf Verstöße hinweisen und das Unternehmen auffordern, die Probleme zu beheben.

Schadensersatzforderungen: Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, können Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen erheben. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen, wenn Kunden oder Betroffene Schäden erleiden.

Reputationsschäden: Verstöße gegen die DSGVO können auch erhebliche Reputationsschäden für ein Unternehmen verursachen. Dies kann zu Kundenverlusten und einem schlechten Image führen.

Im Marketing und Vertrieb sind die wichtigsten zu beachtenden Gesetze das Wettbewerbsrecht (UWG), das Urheberrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist vor allem bei Webseiten von Bedeutung.

Tulos Consulting aus Köln hat langjährige Erfahrung im Marketing und Vertrieb. Wir kennen die Risiken und haben gute Lösungen für eine DSGVO konforme Generierung von Neukunden.