Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies gilt insbesondere für Branchen wie Arztpraxen und Anwaltskanzleien, die vertrauliche Informationen handhaben. Datenschutzbeauftragte müssen die Abläufe und Technologien der Organisation verstehen.