• Ein Datenschutzbeauftragter ist i.d.R. erforderlich, wenn mehr als 20  Personen in einer Organisation mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

  • Es kommt aber auch darauf an, wie häufig Datenverarbeitung vorkommt und wie sensibel die Daten sind

  • Kanzleien für Anwälte, Steuerberater und Notare und Arztpraxen verarbeiten häufig sehr sensible Informationen. Diese müssen immer einen Datenschutzbeauftragten haben.

  • Staatliche Einrichtungen, Schulen, müssen ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten haben.