Ein Datenschutzbeauftragter ist i.d.R. erforderlich, wenn mehr als 20 Personen in einer Organisation mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Es kommt aber auch darauf an, wie häufig Datenverarbeitung vorkommt und wie sensibel die Daten sind
Kanzleien für Anwälte, Steuerberater und Notare und Arztpraxen verarbeiten häufig sehr sensible Informationen. Diese müssen immer einen Datenschutzbeauftragten haben.
Staatliche Einrichtungen, Schulen, müssen ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten haben.