Externer Datenschutzbeauftragter Dortmund

Externer Datenschutzbeauftragter für Dortmund

Ein externer Datenschutzbeauftragter von Tulos unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen in Dortmund dabei, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zuverlässig umzusetzen. So werden Datenschutzrisiken minimiert und Bußgelder vermieden.

Kontaktieren Sie uns jetzt kostenlos, um Ihr individuelles unverbindliches Angebot zu erhalten. 

Externer Datenschutzbeauftragter in Dortmund

Ab
25,- €
monatlich

Mehr Kundenvertrauen durch Tulos Secured Siegel

Wirksamer Schutz vor teuren Datenschutz-Abmahnungen

Mehr Sicherheit in den digitalen Wertschöpfungsketten

Willkommen bei Tulos – Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Dortmund

Wenn Sie als Geschäftsführer, IT-Leiter oder Verantwortlicher für Compliance auf der Suche nach einer effizienten und kostentransparenten Lösung sind, um das Thema Datenschutz professionell abzudecken, sind Sie hier genau richtig. Wenn Sie als Geschäftsführer, IT-Leiter oder Verantwortlicher für Compliance auf der Suche nach einer effizienten und kostentransparenten Lösung sind, um das Thema Datenschutz professionell abzudecken, sind Sie hier genau richtig.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über die Ressourcen oder das Fachwissen, um intern einen Datenschutzbeauftragten zu schulen oder dauerhaft zu beschäftigen. Hier komme ich ins Spiel: Als externer Datenschutzexperte bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche und technische Fachkompetenz, sondern auch den Blick von außen – unabhängig, erfahren und immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen.

Externer Datenschutzbeauftragter in Dortmund

Durch unsere regionale Nähe zu Dortmund sind wir bei Bedarf auch kurzfristig vor Ort und bieten eine persönliche Beratung mit direktem Draht – ganz ohne lange Wartezeiten oder bürokratischen Aufwand. Datenschutz muss kein kompliziertes Thema sein – mit dem richtigen Partner wird er zur tragfähigen Grundlage für Vertrauen und unternehmerische Sicherheit.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich bestens aufgestellt ist – pragmatisch, individuell und rechtskonform.

Sie möchten Datenschutz in Ihrem Unternehmen endlich verständlich, effizient und rechtssicher umsetzen?

Dann lassen Sie uns sprechen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit Fachwissen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen – persönlich vor Ort in Bonn in Ihrem Unternehmen oder digital in ganz Deutschland.

Vorteile für Ihr Unternehmen in Dortmund mit einem externen Datenschutzbeauftragten von Tulos

Kosteneffizienz

Bei Tulos zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen – keine versteckten Kosten, keine unnötigen Fixgehälter. Im Vergleich zur internen Lösung entfallen Lohnnebenkosten, Fortbildungsaufwand und Urlaubsvertretungen. Sie erhalten planbare, transparente Honorare – abgestimmt auf Unternehmensgröße und Bedarf. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dieser schlanken, wirtschaftlichen Lösung. So bleibt Datenschutz bezahlbar, ohne an Qualität zu verlieren.

Fachwissen auf dem neuesten Stand

Unsere Datenschutzexperten bei Tulos sind spezialisiert und rechtlich sowie technisch immer auf dem aktuellsten Stand. Sie kennen nicht nur die DSGVO und das BDSG, sondern auch branchenspezifische Anforderungen und Entwicklungen. Wir bringen unser Wissen gezielt in Ihr Unternehmen ein – ob in der Beratung, Dokumentation oder im Umgang mit Behörden. Das senkt das Risiko von Bußgeldern oder Reputationsschäden deutlich. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Datenschutzpraxis rechtskonform und zukunftssicher ist.

Unabhängigkeit und Neutralität

Als externe Datenschutzbeauftragte arbeiten wir unabhängig von internen Strukturen oder Abhängigkeiten. Das bedeutet: Unsere Einschätzungen sind objektiv und allein auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Anders als interne Beauftragte, die oft noch andere Rollen im Unternehmen haben, können wir uns voll und ganz auf den Datenschutz konzentrieren. Das sorgt für Klarheit, Verlässlichkeit und Vertrauen – auch im Umgang mit Mitarbeitern und Aufsichtsbehörden. Wir stehen auf Ihrer Seite – neutral und professionell.

Sofort einsatzbereit und flexibel

Mit Tulos haben Sie keinen langwierigen Einarbeitungsprozess – wir sind schnell einsatzbereit. Dank erprobter Prozesse, digitaler Tools und regionaler Nähe sind wir flexibel verfügbar – vor Ort in Dortmund oder digital im gesamten deutschsprachigen Raum. Ob kurzfristige Unterstützung bei einer Datenschutzpanne, laufende Betreuung oder punktuelle Beratung: Wir passen uns Ihrem Bedarf an. Das spart Zeit, reduziert Reibungsverluste und bringt schnelle Ergebnisse. Datenschutz muss kein Hindernis sein – wir sorgen dafür, dass er funktioniert.

Entlastung interner Kapazitäten

Datenschutz ist komplex – und für viele Unternehmen ein zusätzlicher Kraftakt. Mit uns als externem Datenschutzbeauftragten entlasten Sie Ihre Mitarbeitenden und verhindern Überforderung oder Fehler durch fehlende Fachkenntnisse. Ihre Teams können sich weiterhin auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während wir uns um die Datenschutzanforderungen kümmern. So steigern Sie die Effizienz und minimieren gleichzeitig das Risiko interner Datenschutzverstöße. Wir übernehmen Verantwortung – klar geregelt, verlässlich und kompetent.

Zugang zu praxiserprobten Vorlagen und Prozessen

Tulos bringt mehr als nur Beratung mit: Sie profitieren von unserem erprobten Set an Vorlagen, Checklisten, Schulungskonzepten und digitalen Prozessen. Wir liefern nicht nur Theorie, sondern setzen gemeinsam mit Ihnen um – verständlich, praxisnah und ohne juristischen Ballast. Von der Datenschutzerklärung bis zur Auftragsverarbeitung – wir bringen Struktur in Ihr Datenschutzmanagement. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine nachvollziehbare und prüfsichere Dokumentation. Kurzum: Wir machen Datenschutz greifbar und machbar.

Wann ist ein (externer) Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

  • Mehr als 20 Personen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten (nach BDSG § 38 Abs. 1)
    Sobald in einem Unternehmen oder einer Organisation mindestens 20 Mitarbeitende regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählt z. B. die Arbeit mit Kundendaten, E-Mails, CRM-Systemen oder digitalen Patientenakten. Diese Grenze ist in vielen Betrieben schnell erreicht – auch im Mittelstand oder in kleineren Praxen.

  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
    Wer besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, religiöse Überzeugungen oder politische Meinungen verarbeitet, muss einen Datenschutzbeauftragten benennen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Diese Daten unterliegen einem besonders hohen Schutzbedarf. Das betrifft z. B. Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Psychologen oder auch bestimmte Vereine und NGOs.

  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)
    Wenn Unternehmen oder Organisationen Verarbeitungsvorgänge mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen durchführen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig – und damit auch ein Datenschutzbeauftragter. Das kann etwa bei Videoüberwachung, Scoring, Profiling oder großflächiger Überwachung der Fall sein. Wer solche Prozesse betreibt, muss die Risiken dokumentieren und einen fachkundigen Ansprechpartner benennen.

  • Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG § 38 Abs. 1 Satz 2)
    Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet, erhebt oder übermittelt, besteht ebenfalls eine Benennungspflicht. Das gilt z. B. für Adresshändler, Marktforschungsunternehmen, Auskunfteien oder Inkassodienstleister. Auch hier ist die Zahl der Mitarbeitenden unerheblich – entscheidend ist die Art der Tätigkeit.

  • Regelmäßige und systematische Überwachung von Personen (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO)
    Betreibt ein Unternehmen systematische Überwachung von Personen, etwa durch Tracking, Videoüberwachung oder Nutzeranalyse, ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend. Die Überwachung muss Teil der Kerntätigkeit sein, z. B. bei Online-Plattformen oder Sicherheitsdiensten. Auch hier steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Vordergrund.

  • Kerntätigkeit ist die umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 37 DSGVO)
    Wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, z. B. Kundendatenbanken, Patientenverwaltung oder Nutzerprofile, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Verarbeitung muss also zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells sein. Das ist z. B. bei Krankenhäusern, Versicherungen oder Online-Diensten der Fall.

Lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Dortmund, auch wenn er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist?

Kurz gesagt: Ja, auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, kann die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzexperten wie Tulos entscheidende Vorteile bringen – für Ihre Rechtssicherheit, Ihre Prozesse und Ihre Außendarstellung.

Viele kleine und mittlere Unternehmen in Dortmund unterschätzen die praktischen und wirtschaftlichen Risiken, die mit Datenschutzverstößen verbunden sind – selbst bei scheinbar einfachen Dingen wie E-Mail-Kommunikation, Website-Tracking oder dem Umgang mit Bewerberdaten. Schon kleinere Fehler können Bußgelder, Abmahnungen oder Reputationsschäden zur Folge haben. Ein externer Datenschutzbeauftragter schützt Ihr Unternehmen präventiv, strukturiert und effizient – ohne Ihre internen Kapazitäten zu belasten.

Mit Tulos profitieren Sie von:

  • klarem Überblick über Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten,

  • praxisnahen Empfehlungen, die zu Ihrem Geschäftsalltag passen,

  • sicheren Prozessen, die Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden schaffen,

  • und einer transparenten Kostenstruktur ohne langfristige Bindung oder versteckte Aufwände.

Selbst wenn Sie (noch) nicht zur Benennung verpflichtet sind, können Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten frühzeitig Strukturen aufbauen, die Ihnen langfristig Zeit, Nerven und Kosten sparen. So wird Datenschutz nicht zur Belastung, sondern zum Wettbewerbsvorteil – gerade in einer zunehmend datensensiblen Geschäftswelt.

Sie sind unsicher, ob sich ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie lohnt?
Wir beraten Sie gern – unverbindlich, ehrlich und individuell auf Ihr Unternehmen in Dortmund abgestimmt.

Sie möchten Datenschutz in Ihrem Unternehmen endlich verständlich, effizient und rechtssicher umsetzen?

Dann lassen Sie uns sprechen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit Fachwissen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen – persönlich vor Ort in Bonn in Ihrem Unternehmen oder digital in ganz Deutschland.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Dortmund? 

Bereits ab 25 € monatlich erhalten Sie bei uns eine verlässliche Basisbetreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten – gemäß den Anforderungen aus Art. 39 DSGVO. Dieses Einsteigerpaket ist ideal für Unternehmen und Organisationen, die Wert auf eine unabhängige, rechtssichere Datenschutzbegleitung legen – und dabei Kosten und Aufwand im Blick behalten möchten.

Ab
25,- €
monatlich

Erweiterte Leistungen wie Datenschutzaudits, die Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Mitarbeiterschulungen, jährliche Reports oder die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bieten wir bei Bedarf individuell und flexibel an – exakt zugeschnitten auf Ihren tatsächlichen Bedarf.

Enthaltene Leistungen im Basishonorar

  • Die formelle Benennung und Vertretung Ihrer Datenschutzinteressen (z. B. gegenüber Aufsichtsbehörden)

  • Beratung und telefonische Unterstützung (circa zwei 10-Minuten-Telefonate pro Jahr)

  • Bereitstellung von Vorlagen, Musterdokumenten und Checklisten zur DSGVO-Umsetzung

  • Regelmäßige Information zu gesetzlichen Änderungen, Rechtsprechung und Best Practices

Kleine Unternehmen ab 25 € pro Monat
Kanzleien (Anwälte, Steuerberater, Notare) ab 90 € pro Monat
Medizinische Einrichtungen (Ärzte, Apotheken) ab 90 € pro Monat
Staatliche Einrichtungen ab 100 € pro Monat
Internationale Konzerne ab 200 € pro Monat

Was macht einen guten externen Datenschutzbeauftragten aus?

Ein guter externer Datenschutzbeauftragter verfügt über fundiertes Wissen im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) sowie technisches Verständnis für IT-Sicherheit und Datenverarbeitung. Idealerweise bringt er auch branchenspezifische Erfahrung mit – z. B. im Gesundheitswesen, Handel oder IT. So kann er nicht nur Gesetze erklären, sondern auch konkrete Lösungen für die Praxis anbieten.
Er handelt objektiv und ohne Interessenkonflikte – unabhängig von internen Strukturen, Abteilungen oder Geschäftsinteressen. Das ermöglicht eine ehrliche Einschätzung von Risiken und klare Empfehlungen. Gerade bei sensiblen Themen ist diese Neutralität ein entscheidender Vertrauensfaktor.
Ein guter Datenschutzbeauftragter spricht nicht nur in Paragraphen, sondern in verständlicher, praxisnaher Sprache. Er liefert keine abstrakten Theorien, sondern konkrete, umsetzbare Maßnahmen. Das macht den Unterschied zwischen reiner Beratung und echter Unterstützung im Alltag.
Datenschutzprobleme dulden keinen Aufschub – deshalb ist ein externer Datenschutzbeauftragter zuverlässig erreichbar, auch bei kurzfristigen Anliegen oder Datenpannen. Er reagiert zeitnah, kompetent und lösungsorientiert. Diese Verfügbarkeit gibt Unternehmen Sicherheit und schafft Vertrauen.
Er kann komplexe Datenschutzthemen verständlich erklären – sowohl für Geschäftsführung als auch für Mitarbeitende. Gute Schulungen und interne Kommunikation sind entscheidend für das Datenschutzbewusstsein im Unternehmen. Ein externer Beauftragter sollte motivieren können, statt nur zu kontrollieren.
Ein professioneller Datenschutzbeauftragter arbeitet systematisch und dokumentiert alle relevanten Prozesse nachvollziehbar. Er nutzt klare Strukturen, Checklisten und Vorlagen, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen. So ist Ihr Unternehmen jederzeit prüf- und nachweissicher aufgestellt.

Darf jeder in Ihrem Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?

Nicht jeder Mitarbeitende im Unternehmen darf die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen – und genau hier sollten Unternehmen besonders aufmerksam sein. Wer intern einen Datenschutzbeauftragten benennen möchte, muss sicherstellen, dass diese Person über ausreichende Fachkenntnisse im Datenschutzrecht sowie in der IT verfügt und zudem unabhängig arbeiten kann. Das bedeutet: Führungskräfte mit Entscheidungsbefugnis über die Datenverarbeitung – wie Geschäftsführer, IT-Leiter oder Personalverantwortliche – scheiden grundsätzlich aus, da sie sich sonst selbst kontrollieren würden.

Auch die verfügbare Zeit und die internen Ressourcen müssen passen, denn Datenschutz ist keine Nebentätigkeit, die „mitgemacht“ werden kann. Wenn Sie also als Unternehmen nicht riskieren möchten, gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen oder in Interessenkonflikte zu geraten, ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft die sicherere und professionellere Lösung – rechtssicher, unabhängig und ohne langfristige interne Bindung.

Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!

FAQ zu externer Datenschutzbeauftragter

Was unterscheidet Tulos von anderen Anbietern?

Wir kombinieren rechtliches Know-how mit technischer Kompetenz und setzen auf persönliche, regionale Nähe in Dortmund. Unsere Kunden schätzen besonders unsere Erreichbarkeit, transparente Preise und lösungsorientierte Herangehensweise. Mit Tulos bekommen Sie keinen Standardvertrag, sondern eine Datenschutzlösung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Muss ich mich um etwas kümmern, wenn ich Tulos beauftrage?

Nein, wir führen Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Themen. Sie erhalten klare Empfehlungen, praxisnahe Vorlagen und persönliche Betreuung – digital oder vor Ort in Dortmund und Umgebung. Unser Ziel ist es, Datenschutz für Sie so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten.

Welche Leistungen sind in der Grundversorgung enthalten?

Die Basisbetreuung umfasst u. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben: Beratung, Unterstützung bei der Dokumentation, rechtliche Bewertung von Verarbeitungstätigkeiten und die Funktion als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene. Sie erhalten damit eine rechtskonforme, solide Grundlage für Ihr Datenschutzmanagement. Natürlich passen wir den Leistungsumfang an Ihre Branche und Unternehmensgröße an.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bei Tulos?

Unsere Einstiegslösungen starten bereits ab 25 € pro Monat – inklusive gesetzlich vorgeschriebener Grundversorgung nach Art. 39 DSGVO. Zusatzleistungen wie Audits, Schulungen oder die Kommunikation mit Behörden bieten wir flexibel nach Aufwand an. Sie erhalten volle Kostenkontrolle und maßgeschneiderte Leistungen – ohne versteckte Gebühren.

Warum sollte ich einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen statt intern jemanden zu benennen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Fachwissen, Neutralität und Erfahrung mit – ohne interne Interessenkonflikte. Außerdem sparen Sie Kosten für Schulung, Fortbildung und Freistellung eines internen Mitarbeiters. Mit Tulos erhalten Sie professionelle Betreuung, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.

Wann braucht mein Unternehmen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn z. B. mindestens 20 Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Auch bestimmte Tätigkeiten wie Videoüberwachung oder Profiling können die Pflicht auslösen. Wir prüfen für Sie, ob eine Benennungspflicht besteht – kostenlos und unverbindlich.

Externer Datenschutzbeauftragter in Dortmund , FAQ
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