Externer Datenschutzbeauftragter in Bonn

Externer Datenschutzbeauftragter für Bonn

Ein externer Datenschutzbeauftragter von Tulos bietet Ihnen nicht nur eine unabhängige und objektive Perspektive auf Ihre Datenschutzprozesse, sondern sorgt auch dafür, dass Ihre Datenschutzstrategie stets aktuell und den rechtlichen Anforderungen entsprechend angepasst wird.

Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren, Datenpannen zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen.

Ab
25,- €
monatlich

Mehr Kundenvertrauen durch Tulos Secured Siegel

Wirksamer Schutz vor teuren Datenschutz-Abmahnungen

Mehr Sicherheit in den digitalen Wertschöpfungsketten

Willkommen bei Tulos – Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Bonn

Sie suchen einen verlässlichen externen Datenschutzbeauftragten in Bonn? Dann sind Sie bei Tulos genau richtig. Wir unterstützen Unternehmen aus allen Branchen dabei, die Anforderungen der DSGVO praxisnah, rechtssicher und effizient umzusetzen – und das mit einem klaren Fokus auf Verständlichkeit und Umsetzbarkeit.

Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen nicht nur fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung, sondern auch den objektiven Blick von außen, der Risiken frühzeitig erkennt und für nachhaltige Sicherheit sorgt.

Externer Datenschutzbeauftragter in Bonn

Ob kleines Unternehmen, mittelständischer Betrieb oder wachsendes Start-up – wir passen unsere Leistungen flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Unsere Mission ist es, Datenschutz für Sie handhabbar zu machen und dabei Ihre internen Ressourcen zu entlasten. Persönlich, verlässlich, und vor Ort in Bonn für Sie da.

Willkommen bei Tulos – gemeinsam machen wir Datenschutz zu Ihrer Stärke.

Sie möchten Datenschutz in Ihrem Unternehmen endlich verständlich, effizient und rechtssicher umsetzen?

Dann lassen Sie uns sprechen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit Fachwissen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen – persönlich vor Ort in Bonn in Ihrem Unternehmen oder digital in ganz Deutschland.

Vorteile für Ihr Unternehmen in Bonn mit einem externen Datenschutzbeauftragten

Fachwissen auf dem neuesten Stand

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt tiefgehendes Fachwissen mit, das ständig aktualisiert wird. Wir beschäftigen uns täglich mit gesetzlichen Neuerungen, aktuellen Gerichtsurteilen und Auslegungen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Dadurch sind wir stets am Puls der Zeit und können Sie vorausschauend und rechtssicher beraten. Interne Datenschutzbeauftragte stoßen hier oft an Grenzen, da ihnen die zeitlichen Ressourcen für kontinuierliche Weiterbildung fehlen. Mit uns vermeiden Sie Wissenslücken und steigern Ihre Datenschutzkompetenz auf einem professionellen Niveau.

Klare Kostentransparenz und Planbarkeit

Mit uns als externem Datenschutzbeauftragten wissen Sie genau, was Sie bezahlen – ohne versteckte Kosten. Es fallen keine Aufwendungen für Fortbildungen, Sozialabgaben, Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen an, wie es bei internen Kräften der Fall wäre. Wir bieten Ihnen flexible Leistungspakete, die zu Ihrem Unternehmen passen und mit Ihrem Bedarf mitwachsen können. So bleiben Ihre Datenschutzkosten kalkulierbar und unter Kontrolle. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist das ein großer Vorteil, da Budgets oft begrenzt sind.

Unabhängigkeit und objektiver Blick von außen

Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir frei von betrieblichen Abhängigkeiten und Interessenskonflikten. Diese Unabhängigkeit ermöglicht uns einen objektiven Blick auf Ihre Datenschutzpraxis und bestehende Risiken. Wir sprechen Probleme offen an und schlagen pragmatische, rechtssichere Lösungen vor. Interne Datenschutzbeauftragte geraten hingegen nicht selten in Rollenkonflikte – etwa, wenn sie gleichzeitig in andere Prozesse oder Hierarchien eingebunden sind. Unsere neutrale Position stärkt Ihre Datenschutzstruktur und erhöht Ihre Rechtssicherheit.

Effizienz durch erprobte Prozesse

Wir bringen erprobte Arbeitsabläufe, Vorlagen, Tools und Leitfäden mit, die sich in der Praxis bewährt haben. Dadurch können viele Datenschutzpflichten wie Verzeichnisse, Schulungen oder Datenschutz-Folgenabschätzungen zügig und strukturiert umgesetzt werden. Sie profitieren von unserer Erfahrung mit Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Diese Effizienz spart Ihrem Unternehmen nicht nur Zeit, sondern reduziert auch interne Aufwände erheblich. Wir ermöglichen Ihnen eine professionelle Datenschutzumsetzung – ohne komplizierten Eigenaufbau.

Sofortige Einsatzbereitschaft ohne Einarbeitungszeit

Ein externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen ohne lange Vorbereitungszeit zur Seite. Wir können sofort starten, analysieren Ihre Situation und leiten zügig erste Maßnahmen ein. Dabei greifen wir auf unsere branchenspezifische Erfahrung und bewährte Standards zurück. Sie müssen keine internen Kapazitäten binden oder erst eine geeignete Person langwierig einarbeiten. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle Reaktion auf gesetzliche Anforderungen und reduziert Stillstand oder Verzögerungen.

Minimierung von Haftungsrisiken

Datenschutzverstöße können erhebliche Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen – gerade bei mangelnder Dokumentation oder fehlenden Maßnahmen. Wir helfen Ihnen dabei, typische Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Durch strukturierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Überprüfungen reduzieren wir Ihr Risiko deutlich. Zusätzlich stärken wir das Vertrauen Ihrer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden in den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. So wird Datenschutz für Ihr Unternehmen nicht zur Stolperfalle, sondern zum Wettbewerbsvorteil.

Wann ist ein (externer) Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

  • Ab 20 Mitarbeitern
    Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das betrifft z. B. E-Mail-Verkehr, Kundendatenpflege, Lohnbuchhaltung oder CRM-Systeme – also in der Praxis fast jede Büroarbeit.
  • Bei besonders sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO)
    Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein DSB erforderlich, wenn Ihr Unternehmen besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet – z. B. Gesundheitsdaten in Arztpraxen oder Daten zur ethnischen Herkunft, politischen Meinung, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung.
  • Bei Überwachungstätigkeiten
    Auch wenn das Unternehmen regelmäßig und systematisch Personen überwacht, etwa durch Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen oder Tracking von Nutzerverhalten, besteht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
  • Auftragsverarbeitung in großem Umfang
    Wenn Ihr Unternehmen im Auftrag anderer Daten verarbeitet – z. B. als IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Callcenter –, kann ebenfalls eine Pflicht zur Bestellung bestehen. Entscheidend ist hier der Umfang und das Risiko der Verarbeitung.
Externer Datenschutzbeauftragter in Bonn

Lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Bonn, auch wenn er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist?

Auch wenn keine Pflicht zur Benennung besteht, müssen alle Unternehmen die DSGVO einhalten – also z. B. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Informationspflichten erfüllen und technische sowie organisatorische Maßnahmen umsetzen. Professioneller Datenschutz zeigt, dass Sie verantwortungsvoll mit sensiblen Daten umgehen und erhöht so Ihre Glaubwürdigkeit am Markt.

Zudem entlastet ein externer Datenschutzbeauftragter Ihr Team, indem er komplexe Vorgaben verständlich macht und praxisnahe Lösungen liefert. So sparen Sie Zeit und vermeiden teure Fehler oder Bußgelder. Gerade für wachsende Unternehmen ist es sinnvoll, frühzeitig klare Datenschutzstrukturen zu schaffen, damit sie auch bei steigendem Umfang der Datenverarbeitung rechtlich sicher aufgestellt sind.

Im Ernstfall – etwa bei Datenpannen oder Auskunftsanfragen – bietet ein erfahrener Datenschutzbeauftragter schnelle und kompetente Unterstützung, die Ihnen viel Ärger ersparen kann. Insgesamt ist ein Datenschutzbeauftragter somit eine wertvolle Investition in die Zukunftssicherheit und den guten Ruf Ihres Unternehmens.

Sie möchten Datenschutz in Ihrem Unternehmen endlich verständlich, effizient und rechtssicher umsetzen?

Dann lassen Sie uns sprechen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit Fachwissen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen – persönlich vor Ort in Bonn in Ihrem Unternehmen oder digital in ganz Deutschland.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Bonn? 

Unser Service beginnt bereits ab 25 € pro Monat – inklusive der Grundversorgung durch einen externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO. Diese Einstiegslösung eignet sich ideal für Organisationen, die eine solide, unabhängige Datenschutz-Betreuung benötigen – kostengünstig und transparent.

Zusätzliche Services wie Datenschutz‑Audits, Führung des Verarbeitungsverzeichnisses, Schulungen, Jahresberichte oder Korrespondenzen mit Behörden werden nach Aufwand angeboten – flexibel und bedarfsorientiert

Kleine Unternehmen ab 25 € pro Monat
Kanzleien (Anwälte, Steuerberater, Notare) ab 90 € pro Monat
Medizinische Einrichtungen (Ärzte, Apotheken) ab 90 € pro Monat
Staatliche Einrichtungen ab 100 € pro Monat
Internationale Konzerne ab 200 € pro Monat

Enthaltene Leistungen im Basishonorar

  • Die formelle Benennung und Vertretung Ihrer Datenschutzinteressen (z. B. gegenüber Aufsichtsbehörden)
  • Beratung und telefonische Unterstützung (circa zwei 10-Minuten-Telefonate pro Jahr)
  • Bereitstellung von Vorlagen, Musterdokumenten und Checklisten zur DSGVO-Umsetzung
  • Regelmäßige Information zu gesetzlichen Änderungen, Rechtsprechung und Best Practices

Ab
25,- €
monatlich

Worauf kommt es bei einem guten externen Datenschutzbeauftragten an?

Ein Datenschutzbeauftragter sollte fundierte Kenntnisse in Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG etc.) und IT-Sicherheit mitbringen. Idealerweise verfügt er über praktische Erfahrung in unterschiedlichen Unternehmensgrößen oder Branchen. Datenschutz ist komplex – da zählt neben der Theorie vor allem praxiserprobtes Wissen.

Guter Datenschutz ist nur umsetzbar, wenn der Beauftragte die Abläufe im Unternehmen versteht. Ein guter DSB muss in der Lage sein, rechtliche Anforderungen in konkrete, verständliche Maßnahmen zu übersetzen – angepasst an Ihre Arbeitsweise, Ihre Tools und Ihre Mitarbeiter.

Der Datenschutzbeauftragte muss in der Lage sein, zwischen Geschäftsführung, IT, Fachabteilungen und Mitarbeitenden zu vermitteln. Er muss klar, verständlich und lösungsorientiert kommunizieren – ohne Juristendeutsch. Das gilt besonders, wenn Schulungen, Datenschutzhinweise oder Maßnahmen abgestimmt werden müssen.

Ob intern oder extern – ein Datenschutzbeauftragter darf keine Interessenskonflikte haben. Er muss unabhängig handeln und auch unbequeme Wahrheiten offen ansprechen können. Gerade externe Datenschutzbeauftragte haben hier oft den Vorteil eines objektiveren Blicks von außen.

Ein guter DSB sollte nicht nur auf Risiken hinweisen, sondern vor allem konkrete Lösungen anbieten. Er hilft dabei, Datenschutz sinnvoll in Geschäftsprozesse zu integrieren, ohne den Betrieb zu lähmen. DSGVO muss umsetzbar bleiben – gerade in kleineren oder wachsenden Unternehmen.

Erreichbarkeit, klare Reaktionszeiten und regelmäßige Abstimmungen sind entscheidend. Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Ein guter DSB begleitet Sie langfristig und steht Ihnen auch im Ernstfall (z. B. bei Datenpannen) kompetent zur Seite.

In Ihrem Unternehmen darf nicht jeder Datenschutzbeauftragter sein

In Unternehmen dürfen bestimmte Personen nicht als Datenschutzbeauftragte benannt werden – selbst dann nicht, wenn sie über Fachkenntnisse verfügen. Der wichtigste Ausschlussgrund ist ein Interessenkonflikt. Das bedeutet: Wer maßgeblich über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, darf nicht gleichzeitig die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen. Dazu gehören in der Regel Geschäftsführer, IT-Leiter, Personalverantwortliche, Compliance-Beauftragte oder leitende Mitarbeiter, die operativ über Datenprozesse bestimmen.

Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig und frei von Weisungen arbeiten können. Wenn jemand in seiner Funktion selbst für die Einhaltung von Datenschutzmaßnahmen verantwortlich ist, kann er sich nicht gleichzeitig selbst kontrollieren – genau das wäre ein Interessenskonflikt. Auch externe Dienstleister dürfen nicht zum DSB bestellt werden, wenn sie gleichzeitig Leistungen in Bereichen wie IT, Hosting oder HR übernehmen, in denen sie Zugriff auf sensible Daten haben und eigene Entscheidungen treffen.

Neben der Unabhängigkeit ist auch die Zuverlässigkeit entscheidend: Personen, die z. B. bereits durch Datenschutzverstöße oder mangelnde Vertraulichkeit auffällig geworden sind, sind ebenfalls ungeeignet. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob die vorgesehene Person alle Voraussetzungen erfüllt – insbesondere bei internen Besetzungen. Im Zweifel ist ein externer, neutraler Datenschutzbeauftragter oft die rechtssicherere und praktischere Lösung.

Lassen Sie sich von einem unserer Datenschutzbeauftragten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos!