Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung von Meldestellen, um Missstände zu melden und Whistleblower zu schützen. Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, und erfordert die Umsetzung von klaren Meldeverfahren und den Schutz der Identität von Hinweisgebern. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Tulos Consulting aus Köln steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um Ihre Datenschutzanforderungen effektiv umzusetzen. Wir stellen auch neutrale Kontaktpersonen für Ihre Meldestelle. Kontaktperson ist bei Tulos Consulting aus Köln immer eine erfahrene Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter.