Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich erforderlich, wenn in Ihrem Unternehmen z. B. mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) in größerem Umfang verarbeitet werden. Auch bei regelmäßiger Überwachung von Personen – etwa durch Tracking oder Videoüberwachung – greift die Pflicht. Ob Sie zur Benennung verpflichtet sind, prüfen wir bei Tulos im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.