Digitale Identitäten sollen künftig auch den Zugang zu Gesundheitsdaten und digitalen Versorgungsprozessen erleichtern. Für Unternehmen im Gesundheitswesen bedeutet das jedoch nicht nur neue Komfortfunktionen, sondern auch offene Fragen zu Sicherheitsarchitektur, Datenminimierung und der Verantwortung für Zugriffe.
Die Wallet verändert Zugänge – aber nicht automatisch die Sicherheitsverantwortung
Die staatliche Wallet „d-you“ soll ab dem 2. Januar 2027 digitale Ausweise und Nachweise bündeln. Nach den vorgestellten Plänen könnten Versicherte damit zunächst ihre GesundheitsID einrichten oder sich gegenüber ihrer Krankenkasse identifizieren. Später soll auch ein Versicherungsnachweis als eigenes digitales Nachweisdokument hinzukommen.
Für Krankenkassen, Arztpraxen, medizinische Einrichtungen und weitere Anbieter digitaler Gesundheitsdienste entsteht damit eine zusätzliche Zugangskomponente. Die zunächst geplante Kombination aus Wallet und GesundheitsID wird vom Bundesgesundheitsministerium als Übergangsarchitektur bezeichnet. Ob und wann ein direkter Wallet-Zugang zu elektronischer Patientenakte und E-Rezept möglich wird, ist noch offen.
Auch die Rolle bestehender Identitätsdienste ist nicht abschließend geklärt. Der heutige sektorale Identity Provider übernimmt beim Zugang zu Diensten der Telematikinfrastruktur mehr als nur die Identitätsprüfung. Welche Funktionen bei einem direkten Wallet-Zugang bestehen bleiben und wer sie übernimmt, muss noch entschieden werden.
Eine zentrale Sicherheitskomponente verlangt nachvollziehbare Kontrollen
Für den digitalen Ausweis setzt d-you auf einen Cloud-Sicherheitsanker. Smartphone und PIN sollen gemeinsam einen Schlüssel in einem Hardware-Sicherheitsmodul freigeben. Der Ansatz soll Sicherheitsdefizite von Smartphones ausgleichen, führt aber zugleich dazu, dass bei jeder Präsentation des digitalen Ausweises eine zentrale Komponente beteiligt ist.
Sachverständige haben in Bundestagsanhörungen vor Risiken dieser Architektur und vor der Nutzung veralteter Smartphones gewarnt. Für Unternehmen ist deshalb relevant, welche technischen und organisatorischen Regeln für den Betrieb gelten, insbesondere wenn über die Wallet künftig auf Gesundheitsdaten zugegriffen wird. Das Digitale-Identitäten-Gesetz macht hierzu bislang keine detaillierten Betriebsvorgaben.
Nach Angaben des Projekts sind Apps und Backend inzwischen veröffentlicht. Der Code einer Sicherheitskomponente soll aus Lizenz- und Sicherheitsgründen zurückgehalten werden. Für Betreiber sensibler Dienste bleibt damit wichtig, nachvollziehen zu können, wie Sicherheitsentscheidungen getroffen, geprüft und bei Schwachstellen korrigiert werden.
Selektive Datenfreigabe begrenzt Risiken, ersetzt aber keine Zweckprüfung
Die Wallet soll nur ausgewählte Attribute aus einem Nachweis freigeben können. Für eine Altersprüfung müsste dann nicht das Geburtsdatum übermittelt werden, sondern lediglich die Information, dass eine Person volljährig ist. Dienste sollen außerdem ihre beabsichtigten Datenabfragen registrieren und keine weitergehenden Angaben anfordern können.
Diese technische Begrenzung beantwortet jedoch nicht, ob die angeforderten Daten für den jeweiligen Zweck überhaupt erforderlich sind. Gerade bei Gesundheitsnachweisen muss daher zusätzlich geklärt werden, wer die inhaltliche Prüfung vornimmt. Ein Versicherungsnachweis kann zudem über eine Krankenversichertennummer wiedererkennbar sein, auch wenn technische Kennungen wechseln.
Für Unternehmen bedeutet das: Die technische Möglichkeit zur Datensparsamkeit ist kein Ersatz für klare Rollen, dokumentierte Zwecke und abgestimmte Freigabeprozesse. Besonders sorgfältig müssen Anbieter prüfen, welche Nachweise sie tatsächlich benötigen und wie sie Abfragen gegenüber Versicherten und internen Verantwortlichen transparent machen.
Geräte, Verfügbarkeit und Zuständigkeiten gehören in die Planung
Die praktische Nutzung hängt nicht allein von der Wallet-App ab. Für digitale Gesundheitsdienste stellt sich auch die Frage, welche Betriebssysteme unterstützt werden. Viele Krankenkassen unterstützen ihre ePA-Apps seit Juli 2026 nicht mehr auf Android 13 und älteren Versionen, weil diese keine Sicherheitsupdates mehr erhalten. Ob dieselben Anforderungen für den Wallet-Zugang gelten, ist noch zu klären.
Auch eine Vorlage per Bluetooth Low Energy bedeutet nicht automatisch, dass jeder Vorgang vollständig offline funktioniert. Beim digitalen Ausweis mit Cloud-Sicherheitsanker und bei der Prüfung der Gültigkeit von Nachweisen bestehen unterschiedliche Abläufe. Unternehmen sollten daher frühzeitig klären, welche Prozesse bei fehlender Verbindung, nicht unterstützten Geräten oder nicht erreichbaren Prüfdiensten funktionieren müssen.
Datenschutz und Informationssicherheit gemeinsam vorbereiten
Die Einführung einer Wallet ist für Tulos kein isoliertes App- oder Identitätsthema. Sie berührt Zugriffsrechte, Nachweisprüfung, technische Abhängigkeiten, Verantwortlichkeiten und den Umgang mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Ein Datensicherheits-Audit kann helfen, bestehende Abläufe, Freigaben und Schutzmaßnahmen systematisch auf diese neuen Zugangsszenarien zu prüfen.
Entscheider müssen dabei nicht auf eine vollständig geklärte Zielarchitektur warten. Sinnvoll ist zunächst eine Bestandsaufnahme: Welche Dienste verarbeiten Identitäts- oder Versicherungsnachweise? Welche Daten werden tatsächlich benötigt? Welche Ausweichprozesse bestehen bei Geräte- oder Verbindungsproblemen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn mehrere Identitätsdienste parallel betrieben werden?
Die offenen Fragen sprechen nicht gegen digitale Nachweise. Sie zeigen vielmehr, dass ihr Nutzen für die Betriebsfähigkeit nur dann entsteht, wenn technische Sicherheitsmaßnahmen, datenschutzgerechte Prozesse und klare Zuständigkeiten zusammenpassen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Ab wann soll die Wallet im Gesundheitswesen eingesetzt werden?
Die Wallet soll ab 2027 zunächst für die Einrichtung der GesundheitsID oder die Identifizierung gegenüber Krankenkassen genutzt werden. Ein Versicherungsnachweis und ein direkter Zugang zu Gesundheitsdiensten sollen schrittweise folgen. Die genannten Zeitpunkte sind teilweise Planungen oder Gegenstand laufender Gesetzgebung.
Schützt die selektive Datenfreigabe automatisch vor Datenschutzverstößen?
Nein. Sie kann die übermittelten Attribute begrenzen, beantwortet aber nicht, ob die angeforderten Daten für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Diese Prüfung bleibt eine organisatorische und inhaltliche Aufgabe.
Ist die GesundheitsID künftig überflüssig?
Das ist noch nicht entschieden. Bei einer breiten Nutzung der Wallet könnte ein paralleler Betrieb langfristig möglicherweise nicht sinnvoll oder wirtschaftlich sein. Welche Funktionen der GesundheitsID bestehen bleiben, ist jedoch offen.
Quelle: heise.de