UNSERE LEISTUNGEN
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn ein Unternehmen oder Verein mit mehr als 20 Mitarbeiter, personenbezogene Informationen (Daten) verarbeiten, siehe hierzu auch Art. 37 Abs 1 DSGVO . Externe Mitarbeiter zählen auch. Dieser Richtwert passt nicht immer. Es kommt auf die Art der Daten und Zweck der Verarbeitung an.
Medizinische Einrichtungen, Steuerberater und Anwälte beispielsweise, verarbeiten sehr vertrauliche Informationen. Diese müssen immer einen Datenschutzbeauftragten bestellen, auch wenn sie weniger als 20 Personen beschäftigen.
Unternehmen die Dienstleistungen und Waren online verkaufen und Bezahlfunktionen in ihren Portalen (Webseiten) integriert haben, sollten auch einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Basis Packet:
- Unternehmen bis 100 Beschäftigteab 25,00/ Monat
- Kanzleien für Anwälte, Steuerberater und Notare90,00/ Anwalt/ Notar/ Steuerberater
- Medizinische Einrichtungen90,00/ Arzt
- Mittelständische Unternehmen ab 100 Beschäftigteab 200,00/ Monat
- Internationale Konzerneab 200,00/ Monat
alle Preise verstehen sich zzgl. der ges. Ust.